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Reisevorsorge
 

 

Mit dem Hund auf Auslandsreise Teil I:
Zoll- und Einreisebestimmungen Hunde sind, von Ausnahmen einmal abgesehen, gute Reisebegleiter. Die meisten sind willige Passagiere im Auto und in öffentlichen Verkehrsmitteln, und auch am Urlaubsort erweisen sie sich als anpassungsfähige Feriengäste.
Warum also nicht die schönsten Wochen des Jahres in vierbeiniger Begleitung verbringen?
Wer eine Auslandsreise plant, muss sich allerdings frühzeitig mit den geltenden Einreisebestimmungen vertraut machen, damit das gemeinsame Urlaubsvergnügen nicht schon an der Landesgrenze ein jähes Ende findet. In allen europäischen Ländern (Ausnahme GUS) ist eine Tollwut-Schutzimpfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss in der Regel mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate (Türkei, Restjugoslawien, Kroatien, Slowenien: 6 Monate) zurückliegen. Die Tschechische und Slowakische Republik fordern darüber hinaus eine gültige Impfung gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose, für Lettland ist zusätzlich die Leptospirose-Impfung Pflicht. Tierärzte kennen die Impfbestimmungen und tragen in einem Internationalen Impfpass eine Gesundheits- und Impfbescheinigung mit allen erforderlichen Angaben für das jeweilige Reiseland ein. In einigen Ländern muss bei der Einreise ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das erst unmittelbar vor Reiseantritt ausgestellt sein darf. Dies gilt für Bulgarien, die Baltischen Staaten, Griechenland, Polen, Portugal, GUS, die Slowakische und Tschechische Republik, Türkei und Ungarn. Wer seinen Hund nach Schweden oder Norwegen mitnehmen möchte, muss bereits vier bis fünf Monate vor Reiseantritt eine Einfuhrerlaubnis beim zuständigen Konsulat beantragen. Diese Länder verlangen umfangreiche Impfnachweise, Blutuntersuchungen, die Bestätigung über eine durchgeführte Entwurmung sowie eine Identitätsmarkierung durch Mikrochip oder Tätowierung. Details können bei den örtlichen Veterinärämtern erfragt werden. Nach Frankreich dürfen Hunde erst ab einem Alter von vier Monaten einreisen. Großbritannien erprobt seit dem 28. Februar 2000 eine Neuregelung zur Mitnahme von Hunden und Katzen, die an die Stelle des alten, sehr strengen Quarantänegesetzes tritt, das bislang eine vierbeinige Urlaubsbegleitung vereitelte. Zu berücksichtigen ist, dass die Reisevorbereitungen nach England einen 6-monatigen Vorlauf benötigen.

Die Einzelheiten, die der Tierhalter im Rahmen dieses einjährigen Pilotprojekts zu beachten hat, können im Internet unter http://www.tieraerzteverband.de oder beim Urlaubsservice Großbritannien Tel: 069-97 112-3,Fax: 069-97 112-444, E-Mail: gb-info@bta.org.uk abgerufen werden.

Für ungetrübte Urlaubsfreuden sollten neben den gesetzlichen Vorschriften noch einige tierärztliche Ratschläge Beachtung finden: in vielen Urlaubsländern ist die Infektionsgefahr für Staupe und Parvovirose noch weitaus größer als in Deutschland. Die rechtzeitige Impfung - auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist - schützt den Hund vor Ansteckung am Urlaubsort und zuhause. In einigen südeuropäischen Ländern (z.B. Frankreich, Italien, Griechenland, Portugal, aber auch Ungarn und Südschweiz) können durch Zeckenbisse und stechende Sandfliegen verschiedene Erreger auf den Hund übertragen werden, die schwere, unter Umständen tödlich verlaufende Infektionskrankheiten auslösen können. Eine Vorsorge gegen Zecken- und Flohbefall ist hier besonders wichtig. Zeigt der Hund nach dem Urlaub oder auch längere Zeit danach ein verändertes Verhalten, schlechtes Allgemeinbefinden oder Hautveränderungen, kann der Weg zum Tierarzt mit dem Hinweis auf die vorangegangene Reise lebensrettend sein.

Quelle: BPT-Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V., 01.02.2002, www.tieraerzteverband.de

 

 

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  http://charly.sylvi.biz © Sylvia Hinz März 2008